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Herzlich Willkommen auf der Homepage der Rechtsanwälte Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn.
Sofern gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist und Sie dieses nicht alleine durchstehen möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich durch einen erfahrenen und guten Strafverteidiger bundesweit beraten zu lassen.
Für diesen Fall können Sie gerne über mein Sekretariat einen persönlichen Termin mit mir vereinbaren.
Dies gilt auch dann, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie momentan kein Geld haben um einen Verteidiger zu bezahlen.
Unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen ist es möglich, bereits im Ermittlungsverfahren als Pflichtverteidiger zu agieren und sich beiordnen zu lassen. Für diesen Fall sind Sie was die Vergütung Ihres Verteidigers angeht, auf der sicheren Seite und müssen nicht alleine bei den Ermittlungsbehörden erscheinen und sich „ins Kreuzverhör nehmen lassen“.
Vielmehr besteht bei früher Kontaktaufnahme und Mandatierung auch entsprechend früh die Möglichkeit, Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen und für Sie die Möglichkeit sich mit einem Profi dahingehend zu beraten, ob es sinnvoll ist, bereits im Ermittlungsverfahren Angaben zu machen oder lieber von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, zu schweigen.
Nur durch den frühen und sofortigen Kontakt mit einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht als Verteidiger ist gewährleistet, dass Sie gut verteidigt werden und das Strafverfahren möglicherweise den Ausgang nimmt, der von Ihnen gewünscht wird.
Felix Schmidt, Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn